A terrorizmus elleni büntetőjogi fellépés két lehetséges útja a magyar és a német szabályozás összevetése, különös tekintettel az elkövetési magatartásokra /
In diesem Beitrag wird untersucht, wie der im Rahmen der Europäischen Union harmonisierte strafrechtliche Auftritt gegen den Terrorismus erfolgt. Sind also die vielfaltigen strafrechtlichen Regelungen zur Terrorismusverfolgung wirklich vereinigt? Bestraft man eigentlich dieselben Täter als Terrorist...
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Szerző: | |
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Dokumentumtípus: | Cikk |
Megjelent: |
Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Kar
Szeged
2012
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Sorozat: | Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica
74 |
Kulcsszavak: | Büntetőjog - magyar, Büntetőjog - német |
Tárgyszavak: | |
Online Access: | http://acta.bibl.u-szeged.hu/29276 |
Tartalmi kivonat: | In diesem Beitrag wird untersucht, wie der im Rahmen der Europäischen Union harmonisierte strafrechtliche Auftritt gegen den Terrorismus erfolgt. Sind also die vielfaltigen strafrechtlichen Regelungen zur Terrorismusverfolgung wirklich vereinigt? Bestraft man eigentlich dieselben Täter als Terroristen in den Mitgliedstaaten? Um diese Fragen zu beantworten, werden zwei mitgliedstaatlichen Alternativen - die ungarische und die deutsche Regelung der terroristischen Straftaten - untersucht, weiters verglichen. Während der rechtsvergleichenden Analyse werden die einzelnen Tathandlungen (als sog. notwendigerweise festgelegtes, objektives Tatbestandselement) mit besonderer Rücksicht betrachtet. Als Ergebnis wird herausgehoben, dass die letzte Variante des ungarischen Terrorismustatbestandes, also die vorbereitungsähnliche Tathandlungen im Zusammen; hang mit dem Terrorakt [§ 261 Abs. 4 u. 5 uStGB] vollkommen die deutschen terroristischen Straftaten [§§ 89a, 89b, 91, 129a dStGB] umfasst. Daneben muss betont werden, dass sich die ungarische Regelung an vier Varianten beruht, d. h. die ersten drei Varianten der deutschen Regelung nicht entsprechen. Folglich bedeutet der harmonisierte Auftritt gegen den Terrorismus im Rahmen der Europäischen Union keine wirkliche Vereinheitlichung, und somit kann festgestellt werden, dass das ungarische Strafrecht allumfassender den Kreis der terroristischen Straftaten umreißt. |
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Terjedelem/Fizikai jellemzők: | 377-389 |
ISSN: | 0324-6523 |