Az ellenség-büntetőjogról, a jogállami büntetőjog eróziójáról
Der Begriff Feindstrafrecht ist in der ungarischen Strafrechtsliteratur unbekannt. Seine Erscheinung in der auslandischen Strafrechtswissenschaft hangt mit bestimmten gesellschaftlichen Struktursanderungen zusammen, die die Strafrechtssetzung der westlichen Staaten beeinflussen. Die Meinungen Ober d...
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Szerző: | |
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Dokumentumtípus: | Cikk |
Megjelent: |
Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Karának tudományos bizottsága
Szeged
2006
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Sorozat: | Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica
68 No. 17 |
Kulcsszavak: | Büntetőjog |
Tárgyszavak: | |
Online Access: | http://acta.bibl.u-szeged.hu/7303 |
Tartalmi kivonat: | Der Begriff Feindstrafrecht ist in der ungarischen Strafrechtsliteratur unbekannt. Seine Erscheinung in der auslandischen Strafrechtswissenschaft hangt mit bestimmten gesellschaftlichen Struktursanderungen zusammen, die die Strafrechtssetzung der westlichen Staaten beeinflussen. Die Meinungen Ober diese Anderungen könnten so zusammengefasst werden, dass auf der einen Seite die allmahliche und immer starkere Erosion des rechtsstaatlichen Strafrechts, auf der anderen Seite die Expansion der Punitivitat zu erfahren sind. Eine besonders provokative Auf3erung dieser Entwicklung ist die Erscheinung des Begriffes „Feindstrafrecht", wobei es um die Zerspaltung des Strafrechts in zwei Teilen, d.h. Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht geht. Es ist nur das Bürgerstrafrecht, wo der Titer als Person gehandelt wird und ihm die Garantien des Strafrechts und Strafverfahrensrechts gewahrleistet sind. Ganz im Gegenteil, das Feindstrafrecht behandelt die Tdter als zu eliminierenden Gefahrquellen, die die kognitive Garantien des Personseins nicht mehr gewahrleisten. Diese möglichst radikale Konzeption ist von dem deutschen Professor Gant her Jakobs ausgearbeitet worden, und wird im vierten Teil des Beitrags erörtert. Eine Anspruch auf AusschlieBung bestimmter Personengruppen aus dem Bereich des Rechts ist kein neues Phanomen der heutigen Tagen. Auf historische Aspekte dieses Themas wird im dritten Teil eingegangen. Im fünften und sechsten Teil sind Gedanken Ober die erforderliche Begriffserklarung und die tatsachlichen internationalen legislativen Tendenzen zu fmden, die sich zur Konzeption des Feindstrafrechts nahern. AbschlieBend wird die Frage behandelt, welche Möglichkeiten im Bereich der Sanktionsregelung und —Zumessung gegen gefahrliche Straftatern dieser Zeit zur Verfügung stehen, und wie sie theoretisch beurteilt werden können. Die Schlussfolgerung des Verfassers ist, dass die Umgestaltung des rechtsstaatlichen Strafrechts in em n Feindstrafrecht nicht akzeptierbar, die Förderung und Legitimation dieser Meinung unannehmbar ist, was sich in der heftigen Kritik der Auffassungen Jakobs widerspiegelt. |
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Terjedelem/Fizikai jellemzők: | 1-21 |
ISSN: | 0324-6523 |