A szövetkezeti üzletrész stációi és feladása

Das Wesentliche der Regelung der Vermögensverhültnisse zwischen der Genossenschaft and der Genossenschaftsmitglieder ist, dass die Genossenschaft gleichzeitig eine Interessengruppe and ein wirtschaftliches Unternehmen ist, das den Zweck hat, die Bedingungen der in der eigenen Wirtschaft der Mitglied...

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Szerző: Bobvos Pál
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Karának tudományos bizottsága Szeged 2006
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica 68 No. 4
Kulcsszavak:Szövetkezeti jog
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/7290
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Das Wesentliche der Regelung der Vermögensverhültnisse zwischen der Genossenschaft and der Genossenschaftsmitglieder ist, dass die Genossenschaft gleichzeitig eine Interessengruppe and ein wirtschaftliches Unternehmen ist, das den Zweck hat, die Bedingungen der in der eigenen Wirtschaft der Mitglieder stattfindenden Produktion zu sichern. Nach den klassischen Genossenschaftsprinzipien sichern die Mitglieder dazu das nötige Kapital, in der Form des Geschüftsanteiles. Die Vermögensverhültnisse zwischen der Genossenschaft and der Genossenschaftsmitglieder haben sich mit der Erscheinung der Produktions- (sozialistischen) Genossenschaften geündert, weil die in der eigenen Wirtschaft der Mitglieder verwirklichenden Produktion in diesen Genossenschaften unerwünscht (in manchen Füllen geduldet) geworden sind; der Zweck der Genossenschaft ist nicht mehr der Zuwachs des Kapitals der Mitglieder, sondern der Zuwachs der Genossenschaft geworden ist, das auf dieser Weise zustandegekommene Kapital wurde als unteilbar betrachtet. In dieser Zeit ist der Geschüftsanteil erlöscht worden. 1990 wurde der wesentliche Teil des genossenschaftlichen Kapitals in Form des Geschüftsanteiles (Wertpapieres) an die Genossenschaftsmitglieder übergeben, die Kapitalübergabe wurde vom Verfassungsgericht als ex gratia zugeteiltes Kapital betrachtet. Dieser Geschüftsanteil ist mit dem klassischen Geschüftsanteil nicht gleich. Ab 2000 hat der Gesetzgeber mehrere Versuche gehabt, die ex gratia zugeteilten Geschüftsanteile zu erlöschen, die verabschiedeten Rechtsnormen haben aber wegen Mangel der entsprechenden finanziellen Deckung das gewünschte Ergebnis nicht erreicht. Das 2006 verabschiedete Gesetz X über die Genossenschaften wandelt den genossenschaftlichen Geschüftsanteil im Fall der Genossenschaftsmitglieder zum Anlagenanteilschein, im Fall eines Eigentümers, der kein Genossenschaftsmitglied ist, zum umgewandelten Anlagenanteilschein. Der Hauptteil der Studie analysiert die neuen Regelungen and hat fetsgestellt, dass die Regelung der Anlageanteilscheine and der umgewandelten Anlageanteilscheine and dadurch das Erlöschen der genossenschaftlichen Geschüftsanteile gar nicht durchgedacht and in manchen Füllen diskriminativ ist.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:1-22
ISSN:0324-6523