A vegyes bűnösségű bűncselekmények egyes dogmatikai problémáiról

Am Anfang des in acht Teilen unterteilten Beitrags werden die relevenaten Begriffe klar gestellt und das genaue Thema bestimmt; der Verfasser erörtert die sog. erfolgsqualizierten Delikte, von denen im ungarischen Strafrecht in dem Fall die Rede ist, wenn die vorsátzliche Straftat von einem besonder...

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Szerző: Nagy Ferenc
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Karának tudományos bizottsága Szeged 2005
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica 67 No. 14
Kulcsszavak:Büntetőjog
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/7279
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Am Anfang des in acht Teilen unterteilten Beitrags werden die relevenaten Begriffe klar gestellt und das genaue Thema bestimmt; der Verfasser erörtert die sog. erfolgsqualizierten Delikte, von denen im ungarischen Strafrecht in dem Fall die Rede ist, wenn die vorsátzliche Straftat von einem besonderen Erfolg qualifiziert ist, hinsichtlich dessen lediglich Fahrlüssigkeit dem Tüter zur Last fal It. Historisch entstammen die erfolgsqualifizierten Delikte der im kanonischen Recht entwickelten Lehre vom sog. „versari in re illicita", demzufolge jeder auch ohne sein Verschulden für alle Folgen haftet, die aus seiner verbotenen Handlung entstehen. Im dritten Teil wird auf die kriminalpolitische Beurteilung dieser Straftaten eingegangen, wobei die in manchen Füllen extrem hohe Strafrahmen im deutschen und österreichischen Strafrecht als bedenklich vom Verfasser angesehen werden. Im ungarischen Strafrecht ist das Strafrahmen des qualifizierten Menschenraubs problematisch. AnschlieBend werden die möglichen Lösungsmöglichkeiten der erfolgsqualifizierten Delikte dargestellt. Die verschiedenen Varianten sind die Folgenden: 1. Das Gesetz erlaubt es nicht, die vorsatzliche Grundstraftat und die fahrlüssig herbeigeführte qualifizierte Erfolg in einem Straftatbestand zusammenzuknüpfen (Schweiz). 2. Die Kombination des vorsátzlichen Grunddelikts und der fahrlüssigen qualifizierten Erfolg ist möglich, und wird im Ganzen als vorsützliche Straftat angesehen (Deutschland). 3. Die Kombination des vorsützlichen Grunddelikts und der fahrlássigen qualifizierten Erfolg ereignet eine fahrlüssige Straftat (literarische Auffassung). 4. Die Kombination des vorsützlichen Grunddelikts und der fahrlassigen qualifizierten Erfolg wird im Ganzen als spezielle Straftat angesehen, die hinsichtlich einiger Ansichtspunkte als fahrlüssig, hinsichtlich anderer als vorsatzlich anzusehen ist (literarische Auffassung). Im fünften und sechsten Teil werden Beispiele aus der ungarischen sowie der deutschen Gerichtspraxis erörtert. Die praktische Beurteilung der erfolgsqualifizierten Delikte ist weder in Deutschland noch in Ungarn einheitlich und folgerichtig. Demnüchst geht der Verfasser auf einige umstrittene Fragen bezüglich dieser Delikte im ungarischen Strafrecht ein: Versuch, Mittüterschaft und Teilnahme. Die Möglichkeit des versuchten erfolgsqualifizierten Delikts wird generell nicht, sondern nur in Ausnahmenfállen anerkannt. Von den Theoretikern wird die Begehung in Mittdterschaft umstritten, in der Praxis wird aber die Möglichkeit dieser Beteiligungsform anerkannt. Die gröBten und fast unlösbaren Probleme sind im Bereich der Teilnahme zu erfahren. AbschlieBend macht der Verfasser seine Vorschldge „de lege ferenda" hinsichtlich der ungarischen Gesetzesregelung.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:1-24
ISSN:0324-6523