Közös tulajdonhoz kapcsolódó jogintézmények a földjogi szabályozás köréből

Es kommt ein gemeinschaftliches Eigentum zustande, wenn dieses Eigentumsrecht an einer Sache, die Objekt des Eigentums sein kann, nach bestimmten ideellen Eigentumsanteilen gleichzeitig mehrere Personen betrifft. Im Falle der landwirtschaftlichen Nutzflächen, bzw. der Immobilien ist das Institut des...

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Szerző: Hegyes Péter
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2009
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica : publicationes doctorandorum juridicorum 9 No. 1-14
Kulcsszavak:Földjog - magyar - jogi szabályozás
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/30704
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Es kommt ein gemeinschaftliches Eigentum zustande, wenn dieses Eigentumsrecht an einer Sache, die Objekt des Eigentums sein kann, nach bestimmten ideellen Eigentumsanteilen gleichzeitig mehrere Personen betrifft. Im Falle der landwirtschaftlichen Nutzflächen, bzw. der Immobilien ist das Institut des gemeinschaftlichen Eigentums typisch. Dies unterstützt, dass man im Kreis der bodenrechtlichen Regelung zahlreiche Rechtsinstitutionen trifft, die sich teils oder ganz auf das gemeinschaftliche Eigentum aufbauen. So zum Beispiel haben die in verschiedenen Epochen verabschiedeten Bestimmungen über die Vereinigung der Waldbesitzer traditionell den Erhalt der Wälder im gemeinschaftlichen Eigentum und damit zusammen seine gemeinschaftliche Nutzung vorgeschrieben, dadurch die Zerkleinerung der Waldflächen verhindert und auf dieser Art und Weise der Erhaltung der nachhaltigen Forstwirtschaft gedient. Von den zwei Teilen der Studie beinhaltet der erste Teil die Vorstellung der rechtsgeschichtlichen Wurzeln, den Rechtsnormenhintergrund und die Hauptthesen der knüpfenden Rechtsprechung des gemeinschaftlichen Eigentums, als bürgerrechtlichen Rechtsinstitutes. Im zweiten Teil werden die direkt zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen knüpfenden Bestimmungen unter vier Titeln analysiert: (1) Vereinigung der Waldbesitzer, als eine eigenartige Form des gemeinschaftlichen Eigentums; (2) genossenschaftliches Bodennutzungsrecht - Anteil-Bodeneigentum - gemeinschaftliches Eigentum; (3) die speziellen Bestimmungen über das gemeinschaftliche Eigentum im Gesetz vom Jahre 1994; (4) Quasi gemeinschaftliches Eigentum im Fall des vereinten Jagd-und Fischereirechtes.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:155-173
ISSN:0324-6523