Kant büntetési teóriájáról metafizikai-morálfilozófiai felfogásának tükrében

Mit diesem Beitrag zielt der Verfasser darauf ab, eine grundlegende Darstellung von Kants Straftheorie zu gestatten .In dem ersten Teil 1st ein. Abriss über die straf rechtliche Denkweise der Aufklárung zu finden, dieeine wesentliche Wirkung auf Kants Theorie ausübte. Bei der Darstellung von Kants T...

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Szerző: Nagy Ferenc
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Karának tudományos bizottsága Szeged 2007
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica 70 No. 12
Kulcsszavak:Büntetőjog
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Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/7373
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520 3 |a Mit diesem Beitrag zielt der Verfasser darauf ab, eine grundlegende Darstellung von Kants Straftheorie zu gestatten .In dem ersten Teil 1st ein. Abriss über die straf rechtliche Denkweise der Aufklárung zu finden, dieeine wesentliche Wirkung auf Kants Theorie ausübte. Bei der Darstellung von Kants Thesen hatder Verfasser versucht, die Untersuchungauf die (originalen) Werken undTexten von Kant zu stützen. Dies war eine ziemlich schwere Aufgabe, da die Werken von Kant nicht selten zu kompliziert , Oder unklar sind, inmehren Fallen:verschledene Interpretatronen ermöglichen. Der Verfasser beschaftigt sich nicht :ausfuhrlich mit der kritischen Bewertung der fast unübersehbaren Literatur Ober Kant, am Ende des Beitrags werden nur einige kritische Richtungen und Meinungen erwahnt. Die in Ungarn gewöhnliche Annaherung von Kants Straftheorie bedeutet, dass nur weinige Zitaten aus einem Werk (Metaphysik der Sitten) berücksichtigt werden,und dass seine Straftheorie mit wenigen Schlagworten gekennzeichnet wird. Diese ,ungarische Lösung" mangelt an die Untersuchung und Aufarbeitung von Kants (moral)philosophischen Hintergrund. Eine umfassende Analyse von Kants Straftheorie wurde schon seit Jahrzehnten nicht geschrieben. Der Verfasser strebt sich daran, den hinsichtlich. der Straftheorie relevanten philosophischen Hintergrund bekannt zu machen: Dieser Überblick zeigt, dass es nicht einfach und einseitig zu deklarieren ist, dass Kant ausschlieBlich .Anhanger der absoluten Theorie gewesen wdre, seine Arbeiten eher zeigen, dass er seine Auffassung wahrend seinem Leben, geandert hat.. Der Verfasser versucht, diese Anderung darzustellen: Zusammenfassend ist es hervorzuheben, dass sich die Denker der Aufklarung einen Staat wünschten, in dem die Sicherheit:für die die Menschen und die Möglichkeit zur Verwirklichung ihrer Veranlagungen gewahrleistet wird. Auf der anderen Seite erkennt aber Kant, dass das Existenzrecht der Strafe nicht ausreichend erklart werden kann, bis es_ um einé ,,um,.zu"; d.h. eine empirische Erklarung geht. Eine Erklarung aber, die sich auf ein empirisches Ziel verzichten kann, ist nur in der Metaphysik vorstellbar. 
650 4 |a Társadalomtudományok 
650 4 |a Jogtudomány 
695 |a Büntetőjog 
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