A magyar királyi ügyészség a II. világháború idején

In Europa, am Ende der 30-er Jahren, die im Sinne der Kriegsvorbereitung verliefen, kam es in Ungarn zur Schaffung von zahlreichen Rechtsnormen, die in den folgenden Jahren die Tätigkeit der Rechtsschaffenden Institutionen, so auch der königlichen Anwaltschaft, beeinflussten. Während des Krieges drü...

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Szerző: Nánási László
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2009
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica : publicationes doctorandorum juridicorum 9 No. 1-14
Kulcsszavak:Jogtörténet - magyar - 1940-es évek
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520 3 |a In Europa, am Ende der 30-er Jahren, die im Sinne der Kriegsvorbereitung verliefen, kam es in Ungarn zur Schaffung von zahlreichen Rechtsnormen, die in den folgenden Jahren die Tätigkeit der Rechtsschaffenden Institutionen, so auch der königlichen Anwaltschaft, beeinflussten. Während des Krieges drückte die immer erweiternde Militärgerichtsbarkeit den Betätigungskreis der zivilen Justizorgane in engeren Kreis. Trotzdem erhöhte sich die Arbeitslast der Staatsanwaltschaftsorgane ständig, weil die Regierung die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Krieg durch die strafrechtlichen Normen zur Geltung bringen wollte. Anhand zahlreichen, während der Friedenszeiten nicht verwendeten Sachverhalte wurden Strafprozesse eingeleitet, und das Standrecht ist auch eingeführt worden. Zu den Pflichten der Staatsanwaltschaft gehörte auch die Durchführung der während des Krieges eingeführten Pressezensur, wobei die Verteidigung der militärischen Interessen das primäre Ziel war. In diesen Jahren hat Ungarn die überwiegenden Teile der durch den Trianoner Vertrag verlorenen Territorien zurückerworben, wo die Wiederherstellung der alten Justizorganisation sehr schnell stattfand. Wegen den zahlreichen Aufgaben erhöhte sich das Personal bei den Organisationen der Staatsanwaltschaft, und es kam zur Gründung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsorgans, mit einer Landeskompetenz. Die Kompetenz des Kronenanwaltes, der den höchsten Posten erfüllte, erweiterte sich allmählich. Wegen der ständig verschlechternden militärischen Lage, und wegen des in dem Land verlaufenden Krieges ab Ende des Sommers 1944, wurden die Tätigkeiten der damaligen Staatsorgane nach der Reihe eingestellt, so auch die Tätigkeit der königlichen Anwaltschaft. Die Aussiedlung musste organisiert werden, und später auch die Verlassung des Landes. Auf den von dem sowjetischen Heer besetzten Gebieten haben aber die dort gebliebenen oder von der Flucht zurückgekehrten Staatsanwälte ihre Facharbeit weitergeführt, als Staatsanwaltschaft der neuen ungarischen Staatsgewalt. 
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650 4 |a Jogtudomány 
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